In diesem Jahr steht zur Bekämpfung von Blattläusen im Rahmen der Notfallzulassung (NFZ) neben dem Insektizid Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb auch Carnadine, Danjiri und Mospilan (Wirkstoff: Acetamiprid) zur Verfügung. Es sind dabei jedoch einige Anwendungsbestimmungen und Auflagen für die Landwirte zu beachten:
Pirimor G
- Hat der Landwirt in 2022 Pirimor G in Rüben im Rahmen der NFZ eingesetzt, so kann er Pirimor G 2023 regulär im folgenden Getreide einsetzen. Die nächste mögliche Anwendung auf dieser Fläche nach Anwendung im Getreide ist dann erst 2027 möglich.
- Hat der Landwirt im Rahmen der NFZ in 2022 Pirimor G in Rüben eingesetzt, so könnte er es auch theoretisch 2023 auf derselben Fläche in Rüben einsetzen (Rüben auf Rüben).
- Hat der Landwirt in 2022 Pirimor G im Getreide angewendet, so darf er es erst 2026 auf derselben Fläche einsetzen. Auch eine Behandlung der Rüben mit Pirimor G auf dieser Fläche im Rahmen der NFZ ist nicht vor 2026 möglich.
Carnadine, Danjiri und Mospilan
- NG unkodiert: Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen 2 Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthalten.
Die Insektizide mit dem Wirkstoff Acetamiprid verteilen sich systemisch in der Pflanze, so dass auch Blattläuse auf der Blattunterseite (Saugeffekt) sicher erfasst werden. Aufgrund der systemischen Wirkung ist der Einsatz zum frühen Stadium der Rüben nicht geeignet. Der Wirkungseintritt ist verglichen mit Pirimor G langsamer. Da die Rüben aber aktuell bereits vielfach das 4-6 Laubblattstadium erreicht haben, bietet sich ein systemisches Mittel an.