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Verbote und Einsatzmöglichkeiten bei Glyphosat

| Überregional

Was sich im Ackerbau ändert

Bereits in wenigen Tagen werden günstige Bedingungen für den Glyphosateinsatz herrschen. Aber wie war das nochmal mit den Verboten und den Einsatzmöglichkeiten?!

Im Zuge des Insektenschutzpaketes gelten seit dem Herbst 2021 verschärfte Auflagen für den Einsatz von Glyphosat. Diese schlagen die inhaltliche Brücke zum Jahr 2024, denn ab dann wird der Glyphosateinsatz in Deutschland voraussichtlich generell nicht mehr zulässig sein.

Im Vergleich zur Einsatzsaison 2021 sind folgende Änderungen in diesem Jahr zu beachten:

  • Es gilt eine generelles Glyphosatverbot in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten.
  • Für alle anderen Gebiete ist der Glyphosateinsatz nur noch im Einzelfall zulässig, wenn alle anderen sinnvollen Werkzeuge des integrierten Pflanzenschutzes ausgeschöpft/unmöglich sind. Dies ist bei der Mulchsaat der Zuckerrübe häufig der Fall.
  • Generell ist es wichtig, bei jedem Glyphosateinsatz eine Begründung zu dokumentieren (für den Fall einer Fachrechtskontrolle – siehe Hinweise der Kammern und Landwirtschaftsämter)

Detaillierte Infos zum Einsatz geben die Bundesländer (hier beispielhaft für NRW)

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