Der Herbizideinsatz ist mit vielen Anwendungsbestimmungen verbunden. Neben Zulassungsdauer, Wartezeiten und Abständen zu Gewässern und Saumstrukturen ist es wichtig, den zugelassenen Anwendungszeitraum und die zulässige Anzahl der Anwendungen im Blick zu haben.
Zwei Beispiele:
- Das Metamitron-Produkt „Metafol“ ist zugelassen mit einer Gesamtaufwandmenge von 6l/ha, im Splitting mit einer Behandlung im Vorauflauf und nur zwei Behandlungen im Nachauflauf
- Das ethofumesathaltige Mittel „Oblix 500“ darf nur zweimal im Nachauflauf eingesetzt werden. Das Produkt „Oblix“ (wie auch „Stemat“ und „Tramat“) darf dagegen in 3 NAKs eingesetzt werden.
An diesen Beispielen mag man erkennen, wie genau man hinschauen muss, um nicht unbewusst einen cc-relevanten Verstoß zu produzieren.
Und da es fast unmöglich ist für alle Rübenprodukte die Anwendungsbestimmungen genau zu kennen, hilft sicherlich der Blick in die aktualisierte Übersicht der zugelassenen Herbizide.
Herbizide mit Zulassung in Rüben