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Notfallzulassung für Insektizid Coragen in Rüben

| Überregional

Neuer Wirkstoff gegen Rübenmotte

Das BVL hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Coragen (Cheminova/FMC) für den Zuckerrübenanbau im Zeitraum vom 18. Juli - 14. November 2023 (120 Tage) erteilt.

Das Mittel richtet sich gegen Eier und Larven der Rübenmotte und enthält den Wirkstoff Chlorantraniliprole. Coragen kann maximal zweimal im Abstand von mindestens 10 Tagen mit 0,125 l/ha in 300 – 800 l Wasser / ha (hohe Wasseraufwandmenge zu bevorzugen) ausgebracht werden. Die Wartezeit beträgt 28 Tage.

Bei dem Mittel ist u.a. die Anwendungsbestimmung NG-unkodiert festgesetzt, die besagt, dass auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlorantraniliprole enthalten, erfolgen darf.

Das systemisch wirkende Insektizid gehört zu der Wirkstoffgruppe der Diamides (IRAC-Gruppe 28) und ist als nicht bienengefährlich (B4) eingeordnet.

Mit dieser Notfallzulassung steht den Landwirten eine potente Wirkstoffgruppe gegen Rübenmotte zur Verfügung.

Larve der Rübenmotte

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