Die Arbeitsspitzen des vergangenen Jahres und die Kampagne 2017/18 liegen hinter Ihnen, doch wirkliche Ruhe kehrt in der Landwirtschaft nie ein. Vor allem das Büro fordert gerade zum Jahresanfang Zeit und Muße. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die erforderlichen Tätigkeiten mit den zugehörigen Fristen:
- Agrarantrag 2017 – ggf. Flächenanpassungen prüfen (kurzfristig nach Bescheid)
- Meldung Wirtschaftsdünger-Abgabe (1 Monat nach Lieferung (NI), 31.03.2018 (NRW))
- Meldung Wirtschaftsdünger-Import/Export (Monatsfrist (NI), 31.03.2018 (NRW, ST, BB))
- Nährstoffvergleich 2017 erstellen (31.03.2018 NRW, ST, BB, NI)
- Düngebedarfsermittlung 2018 vor Düngemaßnahme vornehmen (NRW, ST, BB, NI)
- Düngung kalkulieren (inklusive Wirtschaftsdünger)
Hilfen unter www.LIZ-online.de > LIZ Dungpro, LIZ Düngungskosten, LIZ Humusbilanz, LIZ Npro) - Schlagkartei 2017 vervollständigen (zeitnah)
- Falls anstehend: Bodenproben ziehen (mindestens alle 6 Jahre, aus Praxiserwägungen häufiger, Zeitpunkt und Vorkultur vergangener Proben beachten)
- Diesel-Rückvergütung 2017 [30.09.2018 (Online-)Antrag frühere Antragstellung führt zu früherer Auszahlung!]
- Beachten Sie die beizufügenden Unterlagen zur Erklärungspflicht für Steuerentlastungen
- Sachkundenachweis Pflanzenschutz (individuelle Fortbildungszeiträume beachten! NRW, ST, RP, NI)