Die EU-Kommission hat eine Neuzulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre (2033) angekündigt. Wie von der EFSA empfohlen, soll eine Anwendung von Glyphosat weiterhin unter bestimmten Auflagen möglich sein. Genannt wurde bis jetzt ein zwingender Pufferstreifen auf den Flächen.
Ebenfalls sollen auf nationaler Ebene neue Anwendungsauflagen bestimmt werden, die die Einsatzmenge und Häufigkeit regulieren sollen. Aufgrund der nicht 100 %ig geklärten Langzeitwirkung von Glyphosat auf Wasserpflanzen und „andere Säugetiere“ könnten sich diese Anwendungsauflagen in Deutschland an die der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aus 2021 orientieren.
Es bleibt nun abzuwarten, wie Bund und Länder dies ausgestalten werden.