Vielerorts sind derzeit noch grüne Zwischenfruchtbestände zu finden. Für die nächsten Tage ist nennenswerter Frost vorhergesagt (aktuelle Frosteindringtiefe). Nutzen Sie die Wetterlage, um die Zwischenfruchtflächen jetzt zu bearbeiten.
Sobald der Boden den Schlepper spurlos trägt, sollten die noch stehenden Zwischenfrüchte gemulcht oder gewalzt werden. Durch Walzen oder Mulchen zeigt die dadurch vorgeschädigte Pflanze bei Frosteinwirkung deutlich stärkere Schädigungen, die zum Absterben der Pflanzen reichen könnten.
Eine Bodenbearbeitung ist auf den Greeningflächen erst ab dem 16.02. erlaubt (Regionale Ausnahmen siehe LIZ-Meldung 02.02.2018).
Wurden Zwischenfrüchte nicht im Rahmen von Greening-Verpflichtungen angebaut, darf dort auch eine Bodenbearbeitung mit Grubber/Scheibenegge durchgeführt werden (eventuelle Agrarumweltmaßnahmen beachten).