Sollte Ihre Fruchtfolgeplanung für einzelne Fläche noch nicht final feststehen, können Sie noch bis zum 31. März 2021 (Ausschlussfrist) Rübenmengen (nach)zeichnen.
Je nach Vertragsgestaltung bieten sich Ihnen dadurch folgende Vorteile:
- Sicherheitsmodell für Zuzeichnungen ohne Limitierung
- alle Mehrjahresboni gesichert bis 2023, Anbaubonus bis 2022 (wenn VLM mind. wie 2019)
- hohe Bezahlung der Überrüben aus 2020 um 2 Jahre bis 2022 verlängert:
- ersten 10 % ÜR zum vollen Vertragspreis
- alle weiteren ÜR zum einjährigen Flexpreis
- Rübe – Pressschnitzelpaket: Mengengarantie zum Vorzugspreis für Eigenbedarf
- kein Risiko bei Vertragszeichnung 2023 – Wechselmöglichkeit in das Angebot 2023, sollten Vertragskonditionen verbessert werden
Auch ein- und zweijährige Verträge sind natürlich möglich.
In der kommenden Woche werden voraussichtlich die Verträge der Landwirte verschickt, die bis dahin ihre VLM angepasst haben.
Bei Fragen rund um die Vertragsgestaltung sprechen Sie uns bitte an!