Angesichts des für Beginn des kommenden Wochenendes vorhergesagten Frostwetters (regional bis -5°C) haben der Rheinische Rübenbauer-Verband und Pfeifer & Langen heute zur Mietenzudeckung aufgerufen (Frostaufruf). Dieser beinhaltet die Aufforderung an die Landwirte und Mietenpfleger, Rübenmieten ab einem bestimmten Liefertermin rechtzeitig und vollständig abzudecken.
- Rübenmieten, die ab Donnerstag, dem 27. Dezember, verladen und in die Zuckerfabriken geliefert werden, sollen zugedeckt werden.
- Die Zudeckarbeiten sollen spätestens bis Freitag Abend, dem 14. Dezember, abgeschlossen sein.
Rübenanbauer, die ihre Mieten nicht ordnungsgemäß (rechtzeitig und vollständig) zugedeckt haben, fallen im Schadensfall nicht unter den Frostfonds und tragen das unternehmerische Risiko selbst. Die Zuckerfabriken können nur verarbeitungswürdige Rüben annehmen.
Im Falle der maschinellen Zudeckung übernehmen die Mietenpfleger die Dokumentation gegenüber der Zuckerfabrik.
Selbstabdecker melden die Zudeckung bitte innerhalb von 3 Tagen selbst an die zuständige Zuckerfabrik (Protokoll Handabdeckung).