In einigen wenigen Fällen liegt uns kurz vor Kampagnebeginn noch kein gültiger Rübenlieferungsvertrag für den Vertragszeitraum von 2020 bis 2022 bzw. keine Selbsterklärung für das Jahr 2020 vor. Möglicherweise sind die Unterlagen auf dem Postweg verloren gegangen oder versehentlich nicht unterschrieben zurückgesendet worden. Daher wurden in der vergangenen Woche erneut Vertragsunterlagen an die entsprechenden Betriebe verschickt.
Erst nach Eingang beider Vertragsbestandteile (Rübenlieferungsvertrag und Selbsterklärung) ist eine Rübenanlieferung möglich.
Wir möchten deswegen noch einmal daran erinnern, den unterschriebenen Rübenlieferungsvertrag und die Selbsterklärung bis zum 15.09.2020 an Pfeifer & Langen entweder per:
- Post (Rückantwortadresse auf der Rückseite des Rübenlieferungsvertrages)
- oder FAX: 0221/4980-209
- oder E-Mail: landwirtschaft.koeln@pfeifer-langen.com
zurückzusenden.
Bitte achten Sie darauf, auf der Selbsterklärung auch die Anbaufläche für 2020 in den roten Kasten einzutragen!