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Jetzt auch die Notfallzulassung für Mospilan SG in Rüben

| Überregional

120 Tage Gültigkeit

Das BVL hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (FMC) gegen Blattläuse als Virusvektoren für den Futter- und Zuckerrübenanbau erteilt. Diese Notfallzulassung gilt für 120 Tage im Zeitraum vom 30. März - 27. Juli 2024.

Mospilan SG ist ein wasserlösliches Granulat, das den Wirkstoff Acetamiprid (200g/l) beinhaltet und einmalig mit 250g/ha in 200-400 l/ha Wasser ausgebracht werden kann. Dieses systemisch wirkende Insektizid wird von den Behörden als risikoarm und nicht bienengefährlich (B4) eingeordnet.

Mospilan kann ebenso wie Carnadine, die beide zur Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide (IRAC-Gruppe 4A) gehören, vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss angewendet werden. Hierdurch kann die Behandlungslücke zwischen dem Zwei-Blatt- und Sechs-Blatt-Stadium geschlossen werden, denn Teppeki darf erst ab dem Sechsblattstadium eingesetzt werden.

Alle weiteren Informationen zu den Auflagen und Anwendungsbestimmungen entnehmen Sie unserer Pflanzenschutztabelle Insektizide.

 

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