Die Frostereignisse von Mitte Januar haben vielerorts zu einem guten Abfrieren der Zwischenfruchtbestände geführt. Viele Bestände wurden während dieser Phase gehäckselt oder gewalzt, was das Eindringen des Frostes und damit seine Wirkung in Boden und Pflanzen noch verstärkte. Senf und andere nicht winterharte Arten stellen somit in der Regel kein Problem mehr da.
Immer wieder fallen jedoch mittlerweile wiederergrünte Flächen auf. Häufig ist es Ölrettich, welcher sich vor dem Winter nicht ausreichend entwickeln konnte (aufgrund zu später Aussaat oder Einschränkungen bei der Düngung), nicht abgestorben und wieder ausgetrieben ist. Vereinzelt sind auch Ausfallraps, Ausfallgetreide, Kamile, Vogelmiere und andere Unkräuter zu finden. Wie ist mit solchen Flächen umzugehen?
Auf Flächen, wo der Einsatz von Glyphosat erlaubt ist, bietet sich trotz aller Diskussion der Einsatz der zugelassenen Produkte für die Bekämpfung der Altverunkrautung inkl. der nicht abgefrorenen Zwischenfrüchte an. Die Rüben können anschließend mit Mulchsaatverfahren bestellt werden. Vor allem bei Ölrettich sollte darauf geachtet werden, dass ausreichende Wirkstoffmengen (180 g/ha Glyphosat) appliziert werden. Bitte beachten Sie, dass mit Glyphosat behandelte Flächen nicht länger als nötig (je nach Produkt 4 – 10 Tage zwischen Anwendung und Bodenbearbeitung zur Wirkstoffaufnahme) unbearbeitet liegen bleiben sollten, um auffallend leuchtende „glyphosatgelbe“ Flächen zu vermeiden.
Wo der Einsatz von Glyphosat nicht zulässig ist, so muss auf Flächen mit Altverunkrautung die Bodenbearbeitung intensiv durchgeführt werden. Am sichersten ist die Pflugfurche, um vor allem bei wieder ausgetrieben Ölrettich einen reinen Tisch zu schaffen.