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Zwischenfrüchte bearbeiten oder nicht?

| Überregional

Ruhe bewahren

In vielen Betrieben kommt jetzt, nach der Rübenernte und Weizenaussaat, eine ruhigere Phase und bei manchem Betriebsleiter steht die Überlegung an, die Zwischenfrüchte zu bearbeiten.

Ist das uneingeschränkt sinnvoll?

  • Nicht alle Böden sind aktuell tragfähig, so dass eine spurlose Bearbeitung (Schlegeln, Walzen) nicht überall gegeben ist. Erst wenn der Boden den Schlepper spurlos trägt, sollten die noch stehenden Zwischenfrüchte gemulcht oder gewalzt werden. Hierdurch werden die Pflanzen vorgeschädigt und bei nachfolgender Frosteinwirkung zeigen sich deutlich stärkere Schädigungen. Leider ist aktuell keine Frostperiode in Sicht.
     
  • Bei den eher milden Temperaturen in den kommenden 2 Wochen werden viele Bestände nach dem Walzen nicht absterben und vor allem Ölrettich wird, selbst nach einem Schlegelgang mit dem Wachstum vermutlich wieder beginnen und austreiben. Infolge könnte ein zweiter Schlegelgang notwendig werden.
     
  • Die Zwischenfruchtbestände sind teilweise noch sehr vital (vor allem frühe Aussaaten sind üppig) und der Energieaufwand zum Schlegeln ist noch hoch.
     
  • Achtung bei Greeningflächen vor Zuckerrüben: Dort darf erst ab dem 16. Februar beispielsweise mit der Scheibenegge eine flachgründige Bodenbearbeitung von rund 2 bis 3 cm durchgeführt werden. Das gilt auch für Messerwalzen, da diese leicht in den Boden eingreifen.

Die wahrscheinlich beste Strategie ist die geplanten Arbeiten noch zu schieben und die kommenden Frostereignisse noch abzuwarten.

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