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Was ist bei Fungizid-Angeboten zu beachten?!

| Überregional

Parallelhandelsprodukte 2021 aktualisiert

Pflanzenschutzmittel sind ein bedeutender Kostenpunkt im Zuckerrübenanbau. Deshalb sind preiswerte Angebote interessant. Zur anstehenden Fungizidbehandlung werden unterschiedliche Produkte mit vergleichbaren Wirkstoffen angeboten. Neben den Original-Produkten gibt es: 

 Re-Importe

  • PSM, die in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht wurden
  • Export ins Ausland und Reimport (MWST-Vorteil)
  • Mit deutschem Etikett und Zulassungs-Nummer

 Parallelhandels-Produkte

  • PSM, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind
  • Übereinstimmung mit einem in Deutschland zugelassenen PSM (Wirkstoffe, Wirkstoffmengen und Begleitstoffe), geprüft durch BVL
  • Vertrieb unter eigenem Namen mit zusätzlicher Angabe des deutschen Referenzproduktes
  • Deutsches Etikett mit Genehmigungs-Nummer 
  • Es gelten die für das deutsche Referenzprodukt festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Auflagen

Pflanzenschutzmittel beider Gruppen sind legal handel- und einsetzbar. Werden darüber hinaus andere Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung bzw. Genehmigung angeboten, so handelt es sich um illegale Mittel.

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