Als Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung wurden Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) mit Wirkung zum 08.09.2021 in Kraft gesetzt.
Die Änderungen umfassen
- den Einsatz von Glyphosat,
- den generellen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten § 30-Biotopen und
- den Pflanzenschutzmitteleinsatz entlang von Gewässern.
Die Änderungen gelten bundesweit, eine kurzes FAQ finden Sie hier. Jedoch gibt es landesspezifische Besonderheiten in der Umsetzung. Den aktuellen Stand dazu finden Sie unter folgenden Links, wobei einige Details noch nicht final geregelt sind:
Für alle weiteren Bundesländer beachten Sie bitte die landesspezifischen Rundschreiben der Kammern/Landwirtschaftsämter.