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RedCert: Flächenstatus „Acker“ sichern

| Überregional

Bestandsverzeichnis 2008 dauerhaft aufbewahren

Als Nachweis für den Status „Acker“ zum Referenzstichtag 01.01.2008 können Rübenerzeuger (im Rahmen der notwendigen Nachhaltigkeitserklärungen RedCert) sehr leicht auf das bei dem Direktzahlungsantrag 2008 erstellte Bestandsverzeichnis verweisen. Hieraus kann bei Kontrollen in Ihrem Betrieb sehr einfach auf den Status der Fläche zum Referenzstichtag geschlossen werden.

Der Gesetzgeber schreibt für die Unterlagen im Zusammenhang mit dem europäischen Direktzahlungsverfahren eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vor. Damit könnten Unterlagen vom Referenzstichtag 01.01.2008 frühestens ab dem 01.07.2018 vernichtet werden.

DESWEGEN: Bitte achten Sie darauf, das Bestandsverzeichnis aus dem Antragsverfahren 2008 dauerhaft zu sichern und zu archivieren. Sie laufen ansonsten Gefahr, dass die von Ihnen erzeugte Biomasse mangels anderweitiger Nachweise nicht als „nachhaltig“ vermarktet werden kann.

Erzeuger, die zum Referenzstichtag nicht selbst Eigentümer und/oder Bewirtschafter der für die Biomasseerzeugung genutzten Fläche(n) waren, wird geraten sich mit dem damaligen Eigentümer/Bewirtschafter der Fläche in Verbindung zu setzen und für die dauerhafte Hinterlegung oder die Überlassung des Bestandsverzeichnisses zu sorgen.

Für weitere Fragen stehen die regionalen Anbauberater gerne zur Verfügung.

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