Pflanzenschutzmittel sind ein bedeutender Kostenpunkt im Zuckerrübenanbau. Deshalb sind preiswerte Angebote interessant. Zur Rübensaison werden unterschiedliche Herbizid- und Insektizid-Produkte mit vergleichbaren Wirkstoffen angeboten. Neben den Original-Produkten gibt es:
Re-Importe:
- PSM, die in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht wurden
- Export ins Ausland und Re-Import (MwST-Vorteil)
- Mit deutschem Etikett und Zulassungs-Nummer
Parallelhandels-Produkte:
- PSM, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind
- Übereinstimmung mit einem in Deutschland zugelassenen PSM (Wirkstoffe, Wirkstoffmengen und Begleitstoffe), geprüft durch BVL
- Vertrieb unter eigenem Namen mit zusätzlicher Angabe des deutschen Referenzproduktes
- Deutsches Etikett mit Genehmigungs-Nummer
- Es gelten die für das deutsche Referenzprodukt festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Auflagen
In den aktualisierten Übersichten „Herbizide Parallelhandel“ sowie „Insektizide Parallelhandel“ sind alle Produkte für Sie aufgelistet.
Pflanzenschutzmittel beider Gruppen sind legal handel- und einsetzbar. Werden darüber hinaus andere Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung bzw. Genehmigung angeboten, so handelt es sich um illegale Mittel.