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Nationaal bericht
Überregional

Auflagen-Änderung für notfallzugelassene Insektizide gegen Schilf-Glasflügelzikaden

Mehr Flexibilität in der Insektizidstrategie

Für mehrere notfallzugelassene Insektizide gegen die Schilf-Glasflügelzikade (SGFZ) wurden Auflagen angepasst. Die Insektizidstrategie gegen Blattläuse ändert sich dadurch nur indirekt. Es entstehen mehr Freiräume für die spätere Bekämpfung der SGFZ.
Bei den acetamipridhaltigen Mitteln Carnadine 200, Danjiri, Leptostar und Mospilan SG entfällt die Auflage NG371.1010. Dadurch kann getrost ein Acetamiprid gegen Blattläuse eingesetzt werden, ohne den späteren Einsatz der genannten Acetamipride gegen die SGFZ auszuschließen. Ein mehrmaliger Einsatz unterschiedlicher Acetamipride gegen die SGFZ ist somit auch möglich.
Bei SIVANTO prime entfällt die entsprechende Auflage NG371.1189. Damit ist wie bereits beim Einsatz gegen Blattläuse eine Anwendung gegen SGFZ auch in mit Buteo Start gebeizten Zuckerrüben möglich.
Für Karate Zeon entfällt bei Anwendungen ab BBCH 39 die Drainauflage NG405.

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