Mit der aktuellen Anpassung der Gebietskulisse entfallen in vielen Regionen die bisherigen „roten Gebiete“. Damit ist die pauschale Kürzung der ermittelten Stickstoffmenge um 20 % nicht mehr erforderlich. Die schriftlich dokumentierte Düngebedarfsermittlung (DBE) bleibt jedoch weiterhin verpflichtend vor wesentlichen N-Gaben. Für die Praxis bedeutet das: Mehr Spielraum – aber weiterhin Verantwortung für eine bedarfsgerechte und effiziente N-Düngung.
Das aktualisierte LIZ Npro berücksichtigt die neuen Rahmenbedingungen automatisch. Anhand Ihrer schlagspezifischen Eingaben erstellt das Programm zum einen die DBE gemäß Düngeverordnung und ermittelt zum anderen den tatsächlichen pflanzenbaulichen N-Bedarf (NPro). Faktoren wie Bodenart, Witterungsverlauf, organische Düngung und Ertragsniveau fließen in die Berechnung ein. So können Sie die rechtlich zulässige N-Menge direkt mit der fachlich optimalen Empfehlung vergleichen und Ihre Düngeplanung entsprechend ausrichten. In vielen Fällen liegt die pflanzenbauliche Empfehlung weiterhin unterhalb der maximal zulässigen DBE.
Unabhängig vom Wegfall der roten Gebiete bleiben eigene Nmin-Bodenproben eine wertvolle Grundlage, insbesondere bei heterogenen Standorten oder ausgeprägten Witterungseinflüssen.
Wichtig: Verpflichtend begrenzend ist immer der Wert der DBE gemäß Düngeverordnung.
Bei Fragen zur Nutzung unterstützen wir Sie gerne.