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Wie ist mit nicht genutztem Cruiser-Restsaatgut zu verfahren?

| Rheinland

Termin der Saatgutrückgabe: spätestens 31. Mai 2021

Das nicht genutzte Cruiser-Restsaatgut der diesjährigen Aussaat, das mit der neonicotinoiden Beize ausgestattet ist, muss gemäß Verordnung über Risikominderungsmaßnahmen bis spätestens 31. Mai 2021 bei der Zuckerfabrik zur Entsorgung zurückgebracht werden. Die Rückgabe und Entsorgung sind für Sie kostenlos. Pfeifer & Langen muss der zuständigen Behörde eine Liste mit den Mengen des jeweils von den landwirtschaftlichen Betrieben zurückerhaltenen Cruiser-Saatgutes übergeben. Um die Möglichkeit zukünftiger Notfallzulassungen nicht zu gefährden, bitten wir um einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Cruiser-Saatgut und Einhaltung obiger Verordnung.

Desweiteren mussten die Flächen, die mit neonicotionid gebeiztem Saatgut bestellt wurden, vor der Aussaat digital unter www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/nordrhein-westfalen/ackerbau-gruenland/ackerbau/zuckerrueben/meldung-cruiser-600-fs- gemeldet werden. Anzugeben sind: Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Größe der Flächen. Wenn das bisher versäumt wurde, sollte eine Nachmeldung erfolgen.

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