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Empfehlungen zur vorsorglichen Mietenabdeckung

| Rheinland

Mietenabdeckung

Auch wenn noch nicht alle Rüben gerodet sind, ist die Zeit zum Abdecken der Rübenmieten gekommen. Pfeifer & Langen und der Rheinische Rübenbauer Verband e.V. haben sich darauf verständigt, dass:

- ab Dienstag, dem 03.12.2019 mit dem vorsorglichen Abdecken der Mieten für die Langzeitlagerung begonnen werden kann.

- Rübenlieferungen ab Mittwoch, dem 18.12.2019 vorsorglich abgedeckt werden. 

Im Rheinland werden die Tageshöchsttemperaturen nun einstellig. Es wird also deutlich kälter. Derzeit ist jedoch noch kein Wintereinbruch mit stärkerem Frost vorhergesagt. Diese Temperaturen (<10 Grad) sind ideal für die Langzeitlagerung, insbesondere wenn die Rüben unter trockenen Bedingungen, sauber und unverletzt, in die Miete kommen. Für die nächste Woche sind regionale Niederschlagsereignisse gemeldet. Daher möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, vor diesen Niederschlägen mit dem Zudecken der Rübenmieten beginnen zu können. 

Über einen möglichen Frostaufruf werden wir später bei Vorliegen sicherer Prognosen entscheiden und Sie umgehend informieren. 

Bei nicht vollständig abgedeckten Mieten müssen Sie die vollständige Abdeckung schriftlich nachmelden. Nur bei vollständiger und termingerechter Abdeckung und ordnungsgemäßer Erfassung gilt die Rübenmiete im Sinne des Frostfonds als entschädigungsfähig. 

Bei Rückfragen oder Anregungen steht Ihnen Ihr Anbauberater zur Verfügung. 

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