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Empfehlung zum „vorsorglichen Mietenschutz“ wird gegeben!

| Rheinland

Laut übereinstimmenden Meldungen der Wetterdienste ist ab dem Wochenende wieder mit Tageshöchsttemperaturen < 10° C zu rechnen und es sind nur wenige Niederschläge vorhergesagt. Es wird also deutlich kälter, so dass die Rübenmieten auskühlen können bevor sie vorsorglich zugedeckt werden. Es ist aktuell noch kein Wintereinbruch mit stärkerem Frost vorhergesagt.

Diese “Kühlschrank-Temperaturen“ sind ideal für die Langzeitlagerung, insbesondere wenn die Rüben unter trockenen Bedingungen, sauber und unverletzt, in die Miete kommen.

Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG und der Rheinische Rübenbauer Verband e.V. haben sich heute darauf verständigt, dass:

  • ab Montag, dem 10.12.2018, mit dem vorsorglichen Zudecken der Mieten für die Langzeitlagerung begonnen werden kann.
  • Rübenlieferungen nach Montag, dem 24.12.2018, im Rahmen der Vorsorge abgedeckt sein sollen.

Über einen möglichen Frostaufruf werden wir später bei Vorliegen sicherer Prognosen entscheiden und Sie umgehend informieren.

Die Mietenabdeckung ist zwar prinzipiell freiwillig, sichern Sie sich aber die positiven Effekte des Mietenschutzes:

  • Schutz vor Frostschäden und Erhalt der Verarbeitungswürdigkeit Ihrer Rüben.
  • Der Anspruch für eine Entschädigung aus dem Frostfonds besteht nur bei Schäden, die trotz rechtzeitiger und vollständiger Zudeckung der Mieten entstanden sind.
  • Höhere Erdabreinigungsgrade regengeschützter Mieten.
  • Geringere Veratmungs- und Zuckerverluste unter Vlies.

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