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Aufgepasst! Neuer Regionalplan des Regierungsbezirkes Köln

| Rheinland

Einspruchsfrist bis 31.08.2022

Der Regierungsbezirk Köln hat einen neuen Regionalplan erstellt, indem neue Gebiete zum Schutz der Landschaft, landschaftsorientierter Erholung und Schutz der Natur ausgewiesen wurden.

Schutzgebiete können zukünftig leichter Bewirtschaftungseinschränkungen im Bereich Pflanzenschutz und Düngung erfahren.

HIER erfahren Sie, ob Ihre Flächen vom neuen Regionalplan betroffen sind. Klicken Sie auf der Webseite auf „zeichnerische Festlegung“ und dann auf Ihren Kreis. Falls Sie betroffen sind, haben Sie bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit eine Stellungnahme bzw. Einspruch einzureichen, um einen Schutzstatus  für Ihren Betrieb bzw. Flächen zu umgehen. Hierzu können Sie folgendes Dokument an die Bezirksregierung versenden. Entweder per Mail an regionalplanung@brk.nrw.de oder per Post an Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln.

Falls Sie Ihre Stellungnahme online einreichen möchten, können Sie dies HIER durchführen.

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