Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) haben aufgrund steigender Fangzahlen der Schilf-Glasflügelzikade amtliche Warndienstaufrufe für einzelne Landkreise ausgesprochen.
Situation Sachsen-Anhalt:
Für Zuckerrüben ist eine Insektizidmaßnahme ab 24. Juni in folgenden Landkreisen/kreisfreien Städten aufgrund von deutlichem Anstieg freigegeben
Anhalt-Bitterfeld
Börde
Jerichower Land
Salzlandkreis
Wittenberg
Dessau-Roßlau
Magdeburg
Ab 29. Juni kommen folgende Landkreise hinzu:
Harz
Saalekreis
Halle
Situation Sachsen:
Seit 23. Juni spricht das LfULG Sachsen einen Warndienst für den Landkreis Meißen aus.
Allgemein gilt:
Eine Behandlung ist nur in den genannten Regionen und nur nach amtlichem Warndienstaufruf zulässig. Die Warndienstaufrufe verstehen sich als Empfehlungen und nicht als Pflichtmaßnahme. Der Insektizideinsatz ist nur ein Baustein der Bekämpfung.
Die Bekämpfungsstrategie ist in der angezeigten Tabelle aus dem Pflanzenschutz-Warndiensthinweis Feldbau Nr. 17/2026 der LLG dargestellt.
Bei der Anwendung gilt folgendes zu beachten:
Die aktuelle Witterung mit Temperaturen über 30 °C ist für Insektizidmaßnahmen ungünstig, da Pyrethroide bei höheren Temperaturen rasch an Wirkung verlieren; ihr Temperaturoptimum liegt unter 18 °C.
Auflagen, Kulturstadien und Anwendungsbestimmungen sind zwingend einzuhalten. So darf jedes Acetamiprid-haltige Produkt jeweils nur einmal gegen die Zikade eingesetzt werden.
Tankmischungen gelten vorsorglich als bienengefährlich.
Eine dritte Behandlung ist in Sachsen-Anhalt nur in den Hot-Spot-Regionen Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land, Salzlandkreis und Wittenberg möglich. In Sachsen sind keine Hot-Spot-Regionen ausgewiesen. Im Landkreis Meißen sind also nur zwei Behandlungen möglich.
Die Karte des Monitorings finden Sie HIER.

