Unter folgendem Link können Rübenanbauer in der Region Münstermaifeld und Grafschaft überprüfen, ob und welche Flächen in roten Gebieten liegen, d.h. nitratbelastet sind:
Auf nitratbelasteten Flächen muss die nach Düngebedarfsermittlung (DBE) berechnete maximale N-Düngung nach neuer Düngeverordnung (DüV) um 20 % reduziert werden.
Einen ausführlichen Fragen und Antworten-Katalog zur Novellierung der Düngeverordnung finden Sie hier.