Vielerorts sind derzeit noch vitale Zwischenfruchtbestände zu finden. Die meisten Böden sind nach den verbreiteten Niederschlägen noch nicht befahrbar. Sollte sich jedoch demnächst Frost einstellen, ist die mögliche Bearbeitung der Zwischenfrucht zu planen.
Sobald der Boden den Schlepper spurlos trägt, sollten die noch stehenden Zwischenfrüchte gemulcht oder gewalzt werden. Durch Walzen oder Mulchen zeigt die dadurch vorgeschädigte Pflanze bei Frosteinwirkung deutlich stärkere Schädigungen, die das Absterben der Pflanzen beschleunigen.
Alternativ ist eine flachgründige Bodenbearbeitung von ca. 2-3 cm (z. B. Scheibenegge) möglich, auf den Greeningflächen jedoch erst ab dem 16.02. erlaubt. Das gilt auch für Messerwalzen, da diese leicht in den Boden eingreifen. Zu beachten ist auch, dass der Unterboden ausreichend trocken sein muss, um Schmierschichten auszuschließen (s. Karte Bodenfeuchte).