Bedingt durch das extrem trockene und sehr warme Wetter dieses Sommers trat im Anbaugebiet Könnern und im Rheinland auf vielen Rübenflächen Rübenmottenbefall auf.
2018 war zwar wohl in Bezug auf Temperatur und Niederschlag und damit Rübenmottenbefall ein absolutes Ausnahmejahr, dennoch sollte die Überwinterung der Rübenmotte soweit möglich verhindert werden.
Die Verpuppung für die Überwinterung der Motte findet in maximal 5 cm Bodentiefe in Rübenschlägen, Mieten oder Rübenköpfen statt. Deshalb wird als Bekämpfungsmaßnahme auf Befallsflächen eine tief wendende Pflugfurche empfohlen, damit die verschütteten Schaderreger nicht wieder an die Oberfläche gelangen können. Sollte jedoch kein Pflug zur Verfügung stehen, bzw. die aktuell trockenen Bodenbedingungen aufgrund der mangelnden Restfeuchte oder einer grobscholligen Bodenoberfläche ein Pflügen nicht zulassen, so zeigen Erfahrungen aus Süddeutschland, dass ein tiefes Durchmischen der oberen Bodenschichten (>15 cm), z. B. mit einem Grubber, ausreicht.
Die Befürchtung, dass die Rübenmotte den nachfolgenden Weizen befallen könnte, ist unbegründet. Als Wirtspflanzen dienen neben der Zucker-/ Futterrübe lediglich Rote Bete, Mangold und andere Gänsefußgewächse.