Pflanzenschutzmittel sind ein bedeutender Kostenpunkt im Zuckerrübenanbau. Deshalb sind preiswerte Angebote interessant. Zur anstehenden Fungizidbehandlung werden unterschiedliche Produkte mit vergleichbaren Wirkstoffen angeboten. Neben den Original-Produkten gibt es:
Re-Importe
- PSM, die in Deutschland erstmals in Verkehr gebracht wurden
- Export ins Ausland und Reimport (MWST-Vorteil)
- Mit deutschem Etikett und Zulassungs-Nummer
Parallelhandels-Produkte
- PSM, die in einem anderen EU-Land zugelassen sind
- Übereinstimmung mit einem in Deutschland zugelassenen PSM (Wirkstoffe, Wirkstoffmengen und Begleitstoffe), geprüft durch BVL
- Vertrieb unter eigenem Namen mit zusätzlicher Angabe des deutschen Referenzproduktes
- Deutsches Etikett mit Genehmigungs-Nummer
- Es gelten die für das deutsche Referenzprodukt festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Auflagen
Pflanzenschutzmittel beider Gruppen sind legal handel- und einsetzbar. Werden darüber hinaus andere Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung bzw. Genehmigung angeboten, so handelt es sich um illegale Mittel.