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Von Rot auf Grün?

| Überregional

Urteil zu Roten Gebieten

U.a. in Nordrhein-Westfalen sind die Kontrollen zu den zusätzlichen Düngungsauflagen in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten ausgesetzt. Gelbe und rote Gebiete können wie grüne Gebiete behandelt werden, da keine Kontrollen und Sanktionierungen erfolgen. 

Dazu zählen insbesondere:

  • die 20 % Absenkung der Düngung unter den ermittelten Düngebedarf,
  • die Analysepflicht für Wirtschaftsdünger,
  • sowie Schulungs- und Nachweispflichten nach der Landesdüngeverordnung.

Bitte beachten Sie die Informationen auf der Seite der LWK NRW.  

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