DE

Rübensaatgut darf pneumatisch gedrillt werden

| Überregional

Bestehende Beschränkung aufgehoben

Ab dem 27. September 2018 darf Saatgut, das mit Tefluthrin gebeizt wurde, wieder mit pneumatischen Geräten gedrillt werden. 

Der Einsatz von pneumatischen Drillmaschinen ist in der Vergangenheit eingeschränkt worden, da Beizstäube beim Drillen von Mais freigesetzt wurden und in die Umwelt gelangt sind. Das Verbot galt auch für gebeiztes Rübensaatgut. Nun konnte der Beizhersteller nachweisen, dass die Grenzwerte eingehalten werden, wodurch die bestehende Beschränkung aufgehoben wurde. 

Somit darf in 2019 Rübensaatgut mit pneumatischen Geräten gedrillt werden.

Über Ihre Fragen und Anregungen freut sich:

Ihr LIZ-Team
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Cookies & Drittinhalte

Tracking (Google Analytics)
Google Maps
Videos (YouTube und Vimeo)

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Speichern Alle akzeptieren