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Notfallzulassung für sieben Mittel gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren

| Überregional

Anwendung erst nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst

Für sieben Mittel (Mospilan SG, Danjiri, Carnadine 200, SIVANTO prime, Karate Zeon, Kaiso Sorbie und Decis forte) aus den Wirkstoffbereichen der Acetamipride, Flupyradifurone und Pyrethroide wurde durch das BVL erstmalig 120-tägige Notfallzulassungen nach Artikel 53 gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren erteilt.

Glasflügelzikaden dienen als Vektoren des γ3-Proteobakteriums Candidatus Arsenophonus phytopathogenicus und des Stolbur-Phytoplasmas Candidatus Phytoplasma solani. Beides sind Erreger des Krankheitskomplexes SBR, welcher bei infizierten Rüben den Zuckergehalt stark reduziert, Fäulnis verursacht, die Lagerfähigkeit einschränkt und zu massiven Ertragseinbußen führt.

Wichtig: Eine Bekämpfung der Zikaden durch Anwendung der notfallzugelassenen Mittel ist nur nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst und nach Empfehlung nur in bestimmten Befallsregionen (Hot Spot-, Übergangs- und Grenzregionen) zulässig.

Zur Einschätzung des Zikadenaufkommens und einer Bekämpfungsnotwendigkeit dient ein im Mai startendes Zikaden-Monitoring, welches im Einzugsgebiet von Pfeifer & Langen in Kooperation mit Verbänden und Pflanzenschutzdiensten durchgeführt wird.

Über das Eintreten von Warndienstaufrufen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes und einhergehenden Behandlungsempfehlungen werden wir Sie informieren.

Informationen zu den Auflagen und Anwendungsbestimmungen finden Sie aktuell auf der Seite der Notfallzulassungen des BVL.

Über Ihre Fragen und Anregungen freut sich:

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