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Notfallzulassung für neonicotinoide Saatgutbeize in der EU in einer Vorabentscheidung gestoppt

| Überregional

Ausnahmeregelungen werden unterbunden

Am Donnerstag, den 19.01.2023 hat der europäische Gerichtshof (EuGH) vorab entschieden, dass Notfallzulassungen für neonicotinoide Saatgutbeizungen an Rüben nicht mit EU-Recht vereinbar sind. In den letzten vier Jahren hatten mehrere EU-Mitgliedsländer solche Notfallzulassungen erteilt.

Die Klage wurde von einem belgischen Imker und verschiedenen belgischen Umweltorganisationen eingereicht. Deshalb hat sich der EuGH mit den Notfallzulassungen durch ein Vorabentscheidungsersuchen befasst. Die Richter in Luxemburg stellten klar, dass es der EU-Rechtsrahmen nicht erlaubt Pflanzenschutzmittel zur Beizung und den Einsatz eines solchen gebeizten Saatgutes zuzulassen, wenn es sich dabei um EU-weit verbotene Wirkstoffe wie Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam handelt.

Wenn EU-Mitgliedsstaaten EU-weit verbotene Wirkstoffe über Notfallzulassungen erlauben, müssen zunächst weniger gefährliche Alternativen geprüft werden, was in diesem Fall nicht geschehen sei.

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