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Notfallzulassung für Coragen gegen Rübenmotte

| Überregional

Zusätzlicher insektizider Wirkstoff

Das BVL hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Coragen für den Zuckerrübenanbau im Zeitraum vom 24. Mai - 20. September 2024 (120 Tage) erteilt. Das wirksame Insektizid richtet sich gegen Eier und Larven der Rübenmotte und enthält den Wirkstoff Chlorantraniliprole. Das systemisch wirkende Insektizid gehört zu der Wirkstoffgruppe der Diamide (IRAC-Gruppe 28).

Anwendung:

  • BBCH 19 – 49
  • Bekämpfungsrichtwert von Mai – Juli: 40 % befallene Pflanzen
  • maximal zweimal im Abstand von mindestens 10 Tagen
  • 0,125 l/ha in 300 – 800 l Wasser / ha ausgebracht werden. Hierbei ist die hohe Wasseraufwandmenge zu bevorzugen.
  • Die Wartezeit zur Ernte beträgt 28 Tage

Auflagen:

  • NG-unkodiert - auf derselben Fläche darf innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln erfolgen, die den Wirkstoff Chlorantraniliprole enthalten.
  • Coragen ist als nicht bienengefährlich (B4) eingeordnet.

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