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Neuanmeldung zu LIZ-Infodiensten erforderlich

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Seit dem 25.05.2018 können wir gemäß neuer EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) die Zusendung unserer Infodienste (LIZ-Newsletter, LIZ-Fax) nur noch an alle diejenigen Empfänger vornehmen, die nachweislich gemäß unserer aktuellen Datenschutzerklärung mit der Nutzung ihrer Kontaktdaten für die Zustellung einverstanden sind.

Um möglichst vielen Nutzern den gewohnten wöchentlichen Nachrichtenüberblick weiterhin bieten zu können, bitten wir deshalb alle bisherigen Bezieher des LIZ-Newsletters um die entsprechende Neuanmeldung. Für den weiteren Bezug des LIZ-Faxes ist eine unterschriebene Anmeldung erforderlich. Der WhatsApp-Service funktioniert hingegen wie gewohnt und ohne Neuanmeldung weiter!

Über Ihre Fragen und Anregungen freut sich:

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