Die in 2017 novellierte Düngeverordnung sieht vor, dass auf Landesebene zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern vor Nährstoffeinträgen (N, P) getroffen werden müssen. Hierbei sind aus einem Maßnahmenkatalog von 14 Maßnahmen mindestens 3 auszuwählen. Betroffen sind nur Gebiete mit stark belasteten Grundwasserkörpern (Nitrat) und Gebiete im Einzugsgebiet stark belasteter Oberflächen-Gewässer (Phosphat).
Nordrhein-Westfalen hat folgende Auswahl getroffen (Entwurf Novellierung Landesdüngeverordnung):
- Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle
- Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst, in der keine Düngung zulässig ist
- Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden
Ein finales Inkrafttreten des Entwurfes steht zwar noch aus, ist aber wahrscheinlich. Ob die Restriktionen für Ihre Flächen gelten, wird spätestens in ELAN-NRW sichtbar sein.
Für die Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wird zeitnah eine Regelung erwartet.