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Coragen erhält Notfallzulassung zur Anwendung gegen die Rübenmotte

| Überregional

Diesjähriger Starkbefall durch trockene und warme Witterung möglich

Mit der Notfallzulassung von Coragen steht den Landwirten zur aktuellen Saison ein potenter Wirkstoff gegen die Rübenmotte zur Verfügung. Anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen sind förderlich für das Auftreten der Rübenmotte und die Ausbreitung der Larven im Bestand. Deren Minierfraß, gepaart mit sekundärer Fäulnis, können erhebliche Schäden an den Rüben verursachen. Die Symptome ähneln denen von Bormangel.

Kotstellen, Fraßschäden und aus dem Bestand ausfliegende Falter geben einen Hinweis auf Befall. Einen genaueren Befallsüberblick können Sie durch das Aufstellen von Pheromonfallen erhalten. Wir informieren Sie, wenn ein Auftreten der Rübenmotte zu beobachten ist. Die Schadschwelle zur Bekämpfung liegt von Mai bis Juli bei 40 % befallene Pflanzen (sichtbare Kotstellen).

Coragen richtet sich gegen Eier und Larven der Rübenmotte und enthält den systemischen Wirkstoff Chlorantraniliprole. Die Genehmigung gilt ab dem 01.06. bis zum 28.09.2025. Coragen kann maximal zweimal im Abstand von mindestens 10 Tagen mit 0,125 l/ha in 300 – 800 l Wasser / ha ausgebracht werden. Wir empfehlen eine hohe Wasseraufwandmenge, um den Wirkstoff gezielt ins Herz der Rübe zu applizieren und den Zusatz eines Netzmittels (z.B. Kantor) zur besseren Verteilung und Benetzung. Die Wartezeit beträgt 28 Tage.

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