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Start der Mietenabdeckung im Rheinland erfolgt

| Rheinland

Rübenschädigende Fröste vorhergesagt

Auch wenn bei weitem noch nicht alle Rüben gerodet sind, ist die Zeit zum Zudecken der Rübenmieten gekommen. 
Gemäß aktueller Vorhersagen drohen am kommenden Wochenende rübenschädigende Fröste bis -6° Grad. Daher haben sich die Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG und der Rheinische Rübenbauer Verband e.V. darauf verständigt, dass:

  • ab Mittwoch, dem 19.11.2025 mit dem Zudecken der Mieten für die Langzeitlagerung begonnen werden soll
  • zunächst bitte alle bereits gerodeten Rübenmieten mit einem Verladedatum ab Mittwoch, dem 03.12.2025 zugedeckt werden
  • für Rübenmieten, die nach den drohenden Wochenendfrösten ab KW 48 gerodet werden, eine Zudeckung für Liefertermine ab Montag, dem 15.12.2025 gilt

Was gilt es darüber hinaus noch zu beachten?

  • Nur bei vollständiger und termingerechter Zudeckung und ordnungsgemäßer Erfassung gilt die Rübenmiete im Sinne des Frostfonds als entschädigungsfähig.
  • Der Anbauer sollte die Mietenabdeckung seiner Betriebshaftpflichtversicherung anzeigen, da er für die Frostschutz-Abdeckung verkehrssicherungspflichtig ist.
  • Keine Abdeckung mehr nach schädigendem Frosteintritt. Im schädigenden Frost gerodete Rüben sind nicht für die Langzeitlagerung geeignet.

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