Auch wenn bei weitem noch nicht alle Rüben gerodet sind, ist die Zeit zum Zudecken der Rübenmieten gekommen.
Gemäß aktueller Vorhersagen drohen am kommenden Wochenende rübenschädigende Fröste bis -6° Grad. Daher haben sich die Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG und der Rheinische Rübenbauer Verband e.V. darauf verständigt, dass:
- ab Mittwoch, dem 19.11.2025 mit dem Zudecken der Mieten für die Langzeitlagerung begonnen werden soll
- zunächst bitte alle bereits gerodeten Rübenmieten mit einem Verladedatum ab Mittwoch, dem 03.12.2025 zugedeckt werden
- für Rübenmieten, die nach den drohenden Wochenendfrösten ab KW 48 gerodet werden, eine Zudeckung für Liefertermine ab Montag, dem 15.12.2025 gilt
Was gilt es darüber hinaus noch zu beachten?
- Nur bei vollständiger und termingerechter Zudeckung und ordnungsgemäßer Erfassung gilt die Rübenmiete im Sinne des Frostfonds als entschädigungsfähig.
- Der Anbauer sollte die Mietenabdeckung seiner Betriebshaftpflichtversicherung anzeigen, da er für die Frostschutz-Abdeckung verkehrssicherungspflichtig ist.
- Keine Abdeckung mehr nach schädigendem Frosteintritt. Im schädigenden Frost gerodete Rüben sind nicht für die Langzeitlagerung geeignet.