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Meldepflicht für Cruiser 600 FS Zuckerrüben-Saatgut

| Rheinland

Wie vorgehen - Sie als Rübenanbauer müssen melden!

Die Aussaat von Cruiser 600 gebeiztem Saatgut ist nicht nur an bestimmte Auflagen gebunden, sondern muss zusätzlich der oder dem Landesbeauftragten (Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, entsprechend Rheinland-Pfalz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion), mindestens drei Werktage vor der Aussaat vorzugsweise auf elektronischem Wege angezeigt werden.

Dazu sind folgende Angaben zu Name, Vorname, Adresse, Betriebsnummer, sowie dem Feldblock, Schlag, Teilschlag oder der Gemarkung, Flur, Flurstücknummer und der Größe der für die Aussaat bestimmten Flächen mindestens drei Werktage vor der Aussaat anzugeben.

Einfache und bevorzugte Vorgehensweise:

  1. NRW - elektronisch über ISIP: bitte klicken Sie HIER
  2. RLP - elektronisch über ISIP: bitte klicken Sie HIER

Die Aussaat kann auch schriftlich oder per E-Mail angezeigt werden:

  • NRW - Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pflanzenschutzdienst 62.3, Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler, psd-meldung@lwk.nrw.de
  • RLP - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Referat 42 Agraraufsicht - Pflanzenschutzdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

Bitte denken Sie an die Meldung, da Verstöße gegen die oben genannten Regelungen bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten sind.

Über Ihre Fragen und Anregungen freut sich:

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