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Geschult nach der Landesdüngeverordnung

| Rheinland

Erste 3-Jahresfrist für Schulungsteilnahme von Bewirtschafter in roten/gelben Gebieten

Im Zuge der Novellierung der Landesdüngeverordnung NRW sind Landwirte mit Flächen in roten oder gelben Gebieten zu einer Schulung im 3-Jahreszeitraum verpflichtet. Der erste Zeitraum endet am 31.12.23.

Die LWK NRW bietet noch in diesem Jahr Schulungen an:

https://www.landwirtschaftskammer.de/pcaruso/duenge

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