Angesichts des vorhergesagten Frostwetters (nachts regional > -5° C) sind folgende Maßnahmen zum Rüben- und Mietenschutz zu beachten:
- Aktuell wird vom Roden ab dem 20. November abgeraten, da das Zudecken der Mieten vor dem Wochenende nicht gewährleistet werden kann
- Roden im Frostereignis ist ebenfalls nicht zu empfehlen, da frisch gerodete Rüben am empfindlichsten gegenüber Umwelteinflüssen sind
- Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Rodearbeiten erst nach dem angekündigten Frost wieder aufgenommen werden
- Rübenmieten, die ab Montag, dem 8. Dezember verladen und in die Zuckerfabrik geliefert werden, müssen zugedeckt werden
Die vorhergesagten Fröste sollen in den Nächten vom 21. bis 23. November die -5° C regional sogar noch unterschreiten. Die Rüben sind bei Nachtfrösten in diesem Temperaturbereich und Plusgraden tagsüber, im Boden besser aufgehoben als frisch gerodet in der Miete.
Wir bitten Sie diese Punkte bei der Planung Ihrer Rübenernte zu berücksichtigen.
