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Nicht vergessen - Abgabefrist Diesel-Rückvergütung am 30. September

| Euskirchen

Jetzt Antrag stellen

Auch in diesem Jahr muss der Antrag auf Diesel-Rückvergütung bis zum 30. September gestellt werden.

Informationen zum Antragsverfahren und alle Anträge finden Sie hier. Es gitbt zwei Möglichkeiten zur Antragsstellung:

Online: Seit dem 1. Januar 2021 kann der Antrag rein online an das zuständige Bürger- und Geschäftskundenportal des Hauptzollamts übermittelt werden, wodurch kein zusätzlicher, komprimierter Antrag mehr ausgedruckt, unterschrieben und postalisch versendet werden muss. Die Identifizierung des Antragstellers im Onlineverfahren erfolgt durch Ihr ELSTER-Zertifikat oder über Ihren Personalausweis über das BuG-Portal. Die Registrierung können Sie unter folgendem Link durchführen.

Postalisch (noch bis 2023 möglich):

  • Betriebe, die zum ersten Mal einen Agrardieselantrag stellen oder deren Vorjahresantrag nicht bewilligt wurde, verwenden das Formular 1140 (Papierelektronisch).
  • Betriebe, die bereits im letzten Jahr erfolgreich einen Antrag gestellt haben, verwenden das Formular 1142 (Papierelektronisch) (vereinfachtes Verfahren).

Über Ihre Fragen und Anregungen freut sich:

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