Weit entwickelte Zwischenfruchtbestände, die nicht im Rahmen des Greenings angebaut wurden, können jetzt unter optimalen Bodenbedingungen mit der Scheibenegge bearbeitet werden. Alternativ kann auch gemulcht und anschließend eingearbeitet werden. Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass eine Mattenbildung verhindert wird.
Eine Bearbeitung zum jetzigen Zeitpunkt verhindert:
- starke Rettichbildung bei Beständen
- Wiederaustrieb zur bzw. nach der Rübenaussaat
- störende, wenig verrottete Strünke bei der Saat
- Überwinterung von Schädlingen (zumindest verringert)
Auch wenn nur wenige Flächen außerhalb der Greeningverpfllichtung mit Zwischenfrüchten bestellt wurden, lohnt es sich, in diesen Fällen über eine Bearbeitung vor Winter nachzudenken.
Eine Bearbeitung von Greeningflächen darf weiterhin erst ab dem 15.02. erfolgen, lediglich Häckseln zur Verhinderung der Samenreife ist vorher erlaubt!