Klassische Altverunkrautung, d.h. überwinternde Pflanzen und Ausfallgetreide, die im Herbst auflaufen und über Winter nicht abgefroren sind, aber auch bereits nach Winter früh aufgelaufenes Unkraut müssen zeitig vor der Rübensaat bekämpft werden. Eine wendende Bodenbearbeitung, als Möglichkeit um ein erneutes Anwachsen der Unkräuter zu verhindern, tritt bei zunehmendem Mulchsaatanteil in den Hintergrund.
In der Regel handelt es sich bei der Altverunkrautung um Kamillearten, Ackerstiefmütterchen, Ackervergißmeinnicht, Klettenlabkraut und Vogelmiere, die besser chemisch mit einem glyphosathaltigen Präparat zu bekämpfen sind. Die Aufwandmengen sind unterschiedlich und reichen von 2,25 l/ha eines 360 g Wirkstoff-Präparates bis zu 5 l/ha (siehe Tabelle).
Der Einsatz von Glyphosat sollte nicht bei Frost erfolgen. Die Behandlung sollte zum einen so lange herausgezögert werden, dass möglichst viele Unkräuter auflaufen und erfasst werden können. Zum anderen aber nicht zu spät terminiert sein, damit der Wirkstoff bei zeitnaher Saat die Möglichkeit hat, sich ausreichend im Unkraut zu verteilen. Wird dies befolgt, können Unkrautreste den Sävorgang nicht stören.