Bei extremem Trockenstress starten Zwischenfrüchte eine Art Notfallprogramm: Die generative Phase mit Blüte und anschließender Samenbildung wird deutlich verfrüht eingeleitet, um vor dem potentiellen Absterben noch Samen zu produzieren, also das genetische Material weiterzugeben.
In diesem Jahr zeigen sich bereits jetzt, Mitte September, in einigen Teilen des Rheinlandes blühende Zwischenfruchtbestände. Insbesondere Senf ist betroffen. Es besteht die Gefahr, dass die Zwischenfrüchte aussamen und so ein hohes Unkrautpotential in den nachfolgenden Zuckerrüben darstellen. Bei Nicht-Greening-Zwischenfrüchten kann eine mechanische Behandlung dem Aussamen vorbeugen.
Bei Greening-Zwischenfrüchten sind Maßnahmen wie Grubberstrich oder Einarbeitung mit der Scheibenegge nicht zulässig. Es besteht ein Umbruchverbot bis zum 15.02.2020. Auf solchen Flächen ist dann nur Schlegeln oder Walzen zulässig.
Wann ist der optimale Zeitpunkt?
Sowohl beim Grubbern, als auch beim Schlegeln/Walzen ist der rechtzeitige Termin der Maßnahme entscheidend. Gleichzeitig möchte man aber die Zwischenfrucht möglichst lange stehenlassen. Optimal ist daher ein Zeitpunkt nach der Blüte, aber deutlich bevor die Abreife der Samen beginnt. Darüber hinaus sind natürlich immer auch Befahrbarkeit und Witterungserwartung maßgeblich.