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Weiteres Insektizid erhält Notfallzulassung

| Überregional

Carnadine - ein zusätzlicher Baustein gegen Blattläuse

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat der Nufarm Deutschland GmbH für das Insektizid Carnadine (Wirkstoff Acetamiprid) eine Notfallzulassung nach Artikel 53 vom 25.03.2019 - 22.07.2019 gegen die Grüne Pfirsichblattlaus sowie die Schwarze Bohnenlaus erteilt.

Das systemisch wirkende Mittel Carnadine kann vom Zwei-Blatt-Stadium bis zum Reihenschluss, max. zwei Mal im Abstand von mindestens 14 Tagen, ausgebracht werden. Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Flüssigformulierung. Die Aufwandmenge beträgt:

  • bei niedrigem bis mittlerem Befallsdruck 0,2 l/ha
  • bei hohem Befallsdruck 0,25 l/ha

Das Insektizid Cardanine mit dem Wirkstoff Acetamiprid (200g/l) gehört zu der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide (IRAC-Gruppe 4A). Im Gegensatz zu den neonikotinoiden Beizen wird Acetamiprid von den Behörden als risikoarm und nicht bienengefährlich (B4) eingeordnet.

Durch diese Notfallzulassung steht dem Landwirt eine weitere Wirkstoffgruppe gegen Blattläuse zur Verfügung und spielt somit, bei entsprechenden Wirkstoffwechseln, eine wichtige Rolle in der Vermeidung der Resistenzbildung.

Weitere Informationen können der Seite des Herstellers entnommen werden (LINK: https://www2.nufarm.com/de/product/carnadine/).

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