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Rübensaatgut darf pneumatisch gedrillt werden

| Überregional

Bestehende Beschränkung aufgehoben

Ab dem 27. September 2018 darf Saatgut, das mit Tefluthrin gebeizt wurde, wieder mit pneumatischen Geräten gedrillt werden. 

Der Einsatz von pneumatischen Drillmaschinen ist in der Vergangenheit eingeschränkt worden, da Beizstäube beim Drillen von Mais freigesetzt wurden und in die Umwelt gelangt sind. Das Verbot galt auch für gebeiztes Rübensaatgut. Nun konnte der Beizhersteller nachweisen, dass die Grenzwerte eingehalten werden, wodurch die bestehende Beschränkung aufgehoben wurde. 

Somit darf in 2019 Rübensaatgut mit pneumatischen Geräten gedrillt werden.

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