Wie unterscheidet man die angebotenen unterschiedlichen Pflanzenschutzmittel-Kategorien, die auf dem deutschen Markt angeboten werden:
1. Originalprodukte
- PSM auf Basis patentierter Wirkstoffe
- Deutsches Etikett mit Zulassungs-Nummer (siehe Abbildung: A)
- Angeboten durch forschende Industrie
2. PSM auf Basis patentfreier Wirkstoffe
- Neu zugelassene PSM auf Basis patentfreier Wirkstoffe (d.h. nach Ablauf eines Patents)
- Deutsches Etikett mit Zulassungs-Nummer (siehe Abbildung: A)
3. Re-Importe
- PSM, die in Deutschland in Verkehr gebracht, ins Ausland exportiert und anschließend wieder importiert werden (MwSt.-Vorteil)
- Mit deutschem Etikett und Zulassungs-Nummer (siehe Abbildung: A)
4. Parallelhandels-Produkte
- PSM in einem anderen EU-Land zugelassen
- Übereinstimmung mit einem in Deutschland zugelassenen PSM bzgl. Wirkstoffe, Wirkstoffmengen und Begleitstoffe (geprüft durch BVL)
- Vertrieb unter eigenem Namen mit zusätzlicher Angabe des deutschen Referenzprodukte
- Deutsches Etikett mit Genehmigungs-Nummer (siehe Abbildung: B)
- Es gelten die für das deutsche Referenzprodukt festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Auflagen
Pflanzenschutzmittel der oben genannten Gruppen sind handel- und einsetzbar. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unterliegen nachgeahmte Produkte, die keine Zulassung in einem Mitgliedstaat der EU besitzen, nicht dem Parallelhandel und dürfen ohne Zulassung nicht in Deutschland vermarktet oder angewendet werden.