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Neue Funktionen im Rübenportal zur Saatguterfassung

| Überregional

Vor der Flächeneinzeichnung durchklicken

Neu ab diesem Jahr ist eine verbindliche Einzeichnung Ihrer Rübenschläge und die Erfassung Ihrer Sorten (auch aus Drittbezug) bis 30.06. des Anbaujahres im Rübenportal (§3 der Branchenvereinbarung).

Bevor Sie Flächen einzeichnen können, werden Sie im Rübenportal durch einen Prozess geführt, in dem Sie Ihr Saatgut für die kommende Kampagne 2025 angeben können. Sie erhalten zunächst einen Überblick über Ihr Saatgut, das Sie über P&L bezogen haben. Im nächsten Schritt können Sie gezielt Saatgut aus dem Vorjahr auswählen, das für die diesjährige Aussaat genutzt werden soll. 

Für Saatgut, das Sie über Dritte bezogen haben, müssen Sie zusätzliche Informationen im Rübenportal erfassen: Die Bezugsquelle, die Sorte und die Chargennummer. Des Weiteren ist eine GVO-Erklärung des jeweiligen Züchters hochzuladen. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Informationen zum Saatgut entsprechend der Branchenvereinbarung korrekt erfasst sind.  

Die angegebenen Sorten stehen Ihnen anschließend bei der Flächenerfassung zur Verfügung und sind mit der Kampagne 2025 verbindlich und flächenspezifisch anzugeben. Dies kann zunächst durch die Auswahl des Dropdowns „Sorte wird nachgetragen“ vertagt werden, muss jedoch bis zum 30.06. erfolgen. 

Bei Fragen zur Saatguterfassung steht Ihnen Ihr Anbauberater gerne jederzeit zur Verfügung.

Vos questions et suggestions sont les bienvenues et seront traitées par :

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