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Mechanische Unkrautbekämpfung durch AFP fördern lassen

| Überregional

Maschinenhacke bietet Perspektive

Der Einsatz der Maschinenhacke kann in Zukunft wieder eine besondere Perspektive für die Zuckerrübe bieten. So ermöglicht die automatische Kameraführung des Systems im ermüdungsfreien Einsatz die Realisierung hoher Fahrgeschwindigkeiten ohne Pflanzenverluste.

Maschinen und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung können neuerdings durch das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) gefördert werden. Die bis zum 31. Dezember 2019 befristete Maßnahme berücksichtigt den Kauf neuer Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die über eine elektronische Reihenführung, beispielsweise über GPS, verfügen. Nicht förderfähig sind Geräte mit mechanischer Reihenführung und der Kauf gebrauchter Geräte. Bei Erfüllung der sonstigen AFP-Zuwendungsvoraussetzungen können 20 % des Anschaffungspreises (netto) gefördert werden. Junglandwirten wird zusätzlich ein Zuschuss von maximal 10 % des Nettoanschaffungspreises gewährt.

Weitere Informationen zur AFP-Förderung erhalten Sie bei den Agrarverwaltungen der jeweiligen Bundesländer.

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