Das Ende der letzten Sperrfristen zur Düngung von Ackerflächen (31.01.) steht an und damit gehen auch die Vorbereitungen der diesjährigen Rübensaison los. Auch wenn vielerorts die aktuelle Witterung das Befahren der Schläge zu Düngungszwecken nicht zulässt, können schon einige Vorbereitungen und Formalien erledigt werden.
- Allgemein
- Düngermengen und insbesondere Einsatz von organischen Düngern planen
- Abstandsauflagen für Einzelschläge checken (siehe Merkblatt LWK NRW)
- Meldung Wirtschaftsdüngerabgabe und Zusammenstellung der Wirtschaftsdüngerlieferscheine für 2023
- Lieferscheine der mineralischen Düngemittel besorgen
- evtl. Stoffstrombilanz (alle Betriebe mit mehr als 20 ha oder 50 Großvieheinheiten oder mehr als 750 kg Stickstoffaufnahme)
- Kontrolle von Kulissenänderungen
- Rote Gebiete/Eutrophierte Gebiete
- Sind Ihre Schläge betroffen
- Die Gebietskulissen finden Sie hier:
- Rote Gebiete/Eutrophierte Gebiete
- Stickstoff
- Düngebedarfsermittlung N mit Nmin-Richtwerten oder eigenem Nmin
- Wir empfehlen in diesem Jahr eigene Proben. Die Probennahme für Zuckerrübenschläge ist ab dem 15.02. – 10.05. gültig; Hinweise zur Ausführung finden Sie hier:
- NRW
- Niedersachen (Verpflichtung zur eigenen Probenahme in Roten Gebieten)
- Sachsen-Anhalt
- Wir empfehlen in diesem Jahr eigene Proben. Die Probennahme für Zuckerrübenschläge ist ab dem 15.02. – 10.05. gültig; Hinweise zur Ausführung finden Sie hier:
- Düngebedarfsermittlung N mit Nmin-Richtwerten oder eigenem Nmin
- Phosphat
- Bodenanalyse (P und andere Makronährstoffen ziehen)
- Düngebedarfsermittlung P